Ziel war es, der Politik klar zu machen, wie Hygienestandards unter Berücksichtigung der aktuellen Situation noch effizienter gestaltet werden können. Hierzu wurden die Maßnahmen am Beispiel der Seetelhotels mit dem Dr. Schnell-Gütesiegel seitens des Kollegen Rolf Seelige-Steinhoff vorgestellt. Dieser vorgestellte Maßnahmenkatalog, entstanden aus dem Expertenrat des DEHOGA M-V und des Hotelverbandes Insel Usedom, zeigt uns allen, dass wir für die Wiederaufnahme des Betriebes gerüstet sind. Die Vorstellung der praktischen Umsetzung beim Service am Gast und auf den Zimmern schloss sich den Ausführungen und Vorstellung zum Hygienegütesiegel Dr. Schnell an.
Die Insel Usedom hat eine Vielzahl von Hotels, die seit Jahren einen leidenschaftlichen Job machen und mit Ihren Mitarbeitern voll Begeisterung und Leidenschaft dabei sind. Auch wenn dieses Jahr von der wohl größten Krise des Jahrhunderts für die Hotellerie gesprochen werden kann, seit 20 Jahren steht das Usedom-Palace Hotel im Ostseebad Zinnowitz für einen gelungenen Mix aus Tradition, internationalem Ambiente und regionaler Identität.
Bürokratieentlastungsgesetz III kommt in Gang Usedomer setzten nicht nur landesweite Initiative mit Erfolg in Gang - es hat auch bundesweiten Folgen - Usedom ist Mit-Initiator einer deutschlandweiten Digitaloffensive in der Hotelbranche
Die SEETELHOTELS Usedom stehen für hervorragende Qualität und erstklassigen Service. Der DEHOGA MV zeigt, dass sich diese Standards auszahlen und verleiht der Hotelgruppe erneut erstklassige Auszeichnungen in der Hotelklassifizierung.
Die Kleine Strandburg in Zinnowitz konnte ihre 4-Sterne-Klassifizierung der DEHOGA erfolgreich verteidigen. Das von Marianne Queisner geführte Haus an der Strandpromenade darf die Kategorisierung weitere drei Jahre führen.
Krister Hennige, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostvorpommern der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V., überreichte Inhaberin Marianne Queisner am 16.07.2019 in Zinnowitz die offizielle Urkunde zur Rezertifizierung als 4-Sterne-Haus.
Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zur wirtschaftlichen Lage der Branche hervor, an der sich bundesweit 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten. „Angesichts der vielfältigen Herausforderungen ist die Politik gefordert“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Wir erwarten dringend Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung der Betriebe.“ Dazu gehören für ihn konsequenter Bürokratieabbau, mehr Flexibilität für die Unternehmer und einheitlich 7% Mehrwertsteuer auf Essen.
Es geht um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung unserer öffentlichen Wohnzimmer: Anlässlich der Sitzung des Großen Vorstandes des DEHOGA Bundesverbandes am 17./18. April 2024 in Bonn bekräftigten die Mitglieder des Verbandsgremiums die zentrale Branchenforderung nach einheitlich 7% Mehrwertsteuer auf Essen und machten deutlich, wie wichtig fairer Wettbewerb und dringend notwendig spürbare Entlastungen für die Betriebe seien.
Klaus-Peter Köpcke, seit 1. April 2024 neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Greifswald, hat Mitte April den Branchenverband DEHOGA auf Usedom besucht. Der bestimmende Wirtschaftszweig Tourismus auf Usedom und seine Bedeutung mit seinen breit aufgestellten Angeboten im Bereich Gastronomie, Beherbergung, Dienstleistung und Handel war auch Grund für den neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung, mit dem DEHOGA eines der ersten Gespräche zu führen.
Die Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation nimmt im betrieblichen Arbeitsschutzhandeln eine zentrale Rolle ein. Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern möchte seine Mitglieder daher darüber informieren und lädt zu einem kostenlosen Webinar zum Thema „Arbeitsschutzorganisation mit Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung“ ein.
Beginnend ab 4. April 2024 wird E.ON Energie Deutschland GmbH diejenigen Verbandsmitglieder anschreiben, deren DEHOGA-Sondervertrag (Strom) zum 31.12.2024 endet und deren Verbrauch über einen Standardlastprofilzähler (SLP, monatliche Abschläge) ermittelt wird. Das Folgeangebot ist wieder online abschließbar, die individuellen Zugangsdaten werden im Anschreiben mitgeteilt. Es gelten zunächst folgende Angebotskonditionen.