4 Sterne Superior für das KAISER SPA HOTEL ZUR POST
270 Kriterien, eine strenge Überprüfung durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und ein Rekordergebnis von 697 Punkten!
Regionalverband Ostvorpommern
270 Kriterien, eine strenge Überprüfung durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und ein Rekordergebnis von 697 Punkten!
Ein buntes Treiben gab es bereits auf der ersten Regionalproduktemesse Vorpommern im vergangenen Jahr. Ob Schokoladennudeln, Pfefferwurst, Bio-Pastinake oder Kräuterlikör, hier zeigten sich die vorpommerschen Produkte in ihrer regionalen und bunten Vielfalt.
In diesem Jahr hat sich das Hotel Seeklause wieder den Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung gestellt und wurde mit 4 Sternen ausgezeichnet. Die qualitative, äußerst hochwertige Gesamtausstattung und der Komfort überzeugten auch die DEHOGA Prüfer. Mit 575 Wertungspunkten erreichte das Hotel weit mehr als die für die 4 Sterne Klassifizierung notwendigen 400 Wertungspunkte.
Seit Jahren ist Annett Jahnke, Direktorin, engagierte Ausbilderin im Hotel- und Gaststättenfach. Viele viele Lehrlinge gingen durch ihre "Hände". Ihre Leidenschaft zur Ausbildung ist gleichzeitig auch ein wesentliches Hobby neben ihrem Job als Direktorin des 5-Sterne-Hotels in Zinnowitz.
Die Insel Usedom hat eine Vielzahl von Hotels, die seit Jahren einen leidenschaftlichen Job machen und mit Ihren Mitarbeitern voll Begeisterung und Leidenschaft dabei sind. DAS AHLBECK gehört zu diesen Hotels. Mit 4 Sternen + Superior kann DAS AHLBECK HOTEL & SPA seit 2008 Qualität vom Feinsten offerieren. Die Sternevergabe an Hotels erfolgt in Deutschland alle 3 Jahre auf Basis einer intensiven unabhängigen Prüfung durch zwei exter-ne Gutachter. Diese Prüfung wurde beim DAS AHLBECK mit einem deutlichen Plus an Punkten über der Mindestmarke (697 von mind. 400) erreicht.
Die Landesregierung MV will Unternehmen bei ausstehenden Corona-Hilfszahlungen des Bundes finanziell unterstützen. Wird ein Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt und fließt nicht zeitnah ein Abschlag, sollen Unternehmen ein Darlehen erhalten können.
Die gegenwärtige Situation ist für das Gastgewerbe in unserem Land mit Verlaub wieder einmal besch… und so nicht länger hinnehmbar. Seit Wochen wirkt die 2G-Plus-Regel in Mecklenburg-Vorpommern in unseren Betrieben wie ein Lockdown durch die Hintertür. Es hagelt Stornos und Absagen. Erneut fällt damit das so wichtige Vorweihnachtsgeschäft für Hotellerie und Gastronomie, für Clubs und Diskotheken, für Cafés, Bars und Kneipen aus. Ein Deja Vu, ein Desaster, die absolute Vollkatastrophe.
Aufgrund von Nachfragen weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld von 70 Prozent ab dem vierten Monat der Kurzarbeit (bzw. 77 Prozent bei einem Kind im Haushalt) sowie 80 Prozent ab dem siebten Monat der Kurzarbeit (bzw. 87 Prozent bei einem Kind im Haushalt) nicht auf Beschäftigte beschränkt ist, die diese Monate durchgängig erreichen.
Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich. Ob Unwirtschaftlichkeit vorliegt, prüft der Prüfende Dritte (!).
Neue Corona-Maßnahmen führen zu dramatischen Umsatzeinbußen im Gastgewerbe. Verunsicherung, Verzweiflung und Zukunftsängste wachsen. Das Mindeste sind jetzt schnelle und umfassende Hilfen. Betriebe wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit.