Für Martina und Klaus Vollrath war es eine erneute Bestätigung ihrer Qualität im Hotel Dünenschloß in Zinnowitz auf Usedom. Bereits zum zehnten Mal konnte die Zertifizierung zum 3-Sterne-Haus von dem glücklichen Ehepaar entgegen genommen werden.
Der Zuspruch und das Interesse waren begeisternd. 35 Kolleginnen und Kollegen von der ganzen Insel und vom Festland kamen. Familie Lippmann sei herzlicher Dank gesagt für das vorzügliche Frühstück und ihre Gastfreundlichkeit am heutigen Morgen.
Mit dem Ziel, sich dem Thema Ausbildungsqualität stärker anzunehmen, hat sich der DEHOGA MV der Initiative der DEHOGA Landesverbände angeschlossen. Das Familien Wellness Hotel Seeklause in Trassenheide bestätigt die entsprechende Zertifizierung.
Die Landesregierung MV will Unternehmen bei ausstehenden Corona-Hilfszahlungen des Bundes finanziell unterstützen. Wird ein Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt und fließt nicht zeitnah ein Abschlag, sollen Unternehmen ein Darlehen erhalten können.
Die gegenwärtige Situation ist für das Gastgewerbe in unserem Land mit Verlaub wieder einmal besch… und so nicht länger hinnehmbar. Seit Wochen wirkt die 2G-Plus-Regel in Mecklenburg-Vorpommern in unseren Betrieben wie ein Lockdown durch die Hintertür. Es hagelt Stornos und Absagen. Erneut fällt damit das so wichtige Vorweihnachtsgeschäft für Hotellerie und Gastronomie, für Clubs und Diskotheken, für Cafés, Bars und Kneipen aus. Ein Deja Vu, ein Desaster, die absolute Vollkatastrophe.
Aufgrund von Nachfragen weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld von 70 Prozent ab dem vierten Monat der Kurzarbeit (bzw. 77 Prozent bei einem Kind im Haushalt) sowie 80 Prozent ab dem siebten Monat der Kurzarbeit (bzw. 87 Prozent bei einem Kind im Haushalt) nicht auf Beschäftigte beschränkt ist, die diese Monate durchgängig erreichen.
Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich. Ob Unwirtschaftlichkeit vorliegt, prüft der Prüfende Dritte (!).
Neue Corona-Maßnahmen führen zu dramatischen Umsatzeinbußen im Gastgewerbe. Verunsicherung, Verzweiflung und Zukunftsängste wachsen. Das Mindeste sind jetzt schnelle und umfassende Hilfen. Betriebe wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit.