Für Martina und Klaus Vollrath war es eine erneute Bestätigung ihrer Qualität im Hotel Dünenschloß in Zinnowitz auf Usedom. Bereits zum zehnten Mal konnte die Zertifizierung zum 3-Sterne-Haus von dem glücklichen Ehepaar entgegen genommen werden.
Der Zuspruch und das Interesse waren begeisternd. 35 Kolleginnen und Kollegen von der ganzen Insel und vom Festland kamen. Familie Lippmann sei herzlicher Dank gesagt für das vorzügliche Frühstück und ihre Gastfreundlichkeit am heutigen Morgen.
Mit dem Ziel, sich dem Thema Ausbildungsqualität stärker anzunehmen, hat sich der DEHOGA MV der Initiative der DEHOGA Landesverbände angeschlossen. Das Familien Wellness Hotel Seeklause in Trassenheide bestätigt die entsprechende Zertifizierung.
Das durch die Coronakrise verloren gegangene Vertrauen in eine gastgewerbliche Ausbildung wollen wir zurückgewinnen! Deshalb begegnen wir dem Rückgang an Ausbildungsstellen und Bewerbern mit unseren zertifizierten TOP- Ausbildungsbetrieben, die die Zeichen der Zeit erkannt haben. Denn wer morgen seinen Gästen noch Service, Küche und Beherbergung in Fachkräftequalität liefern will, muss sich heute den Herausforderungen stellen und aktiv um Azubis werben.
(Schwerin, 25. August 2021) „Die aktuellen Bilder von vollen Stränden und gut besuchten Orten im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern täuschen über die tatsächliche Situation in den Unternehmen hinweg. Das Gastgewerbe leidet gegenwärtig noch immer unter der monatelangen Zwangsschließung, insbesondere personell. Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt, die Branche ist noch längst nicht über den Berg“, sagt Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV), anlässlich der Landespressekonferenz zur Saisonbilanz.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die neue Corona-Landesverordnung M-V veröffentlicht. Die Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz erlangen damit in Mecklenburg-Vorpommern Gültigkeit. Insbesondere greift frühstens ab dem 23.08.2021 das 3-G-Prinzip in Landkreisen oder kreisfreien Städten, deren Infektionsgeschehen an drei aufeinanderfolgen Tagen in die Stufe zwei eingeordnet wird. Dies bedeutet dann in dem jeweiligen Landkreis konkret, dass ab dem jeweils übernächsten Tag in der Gastronomie (Indoor) nur Gäste mit negativem Test, vollständig geimpft oder nachweislich genesen bewirtet werden dürfen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat noch einmal eine aktuelle Zusammenfassung zum aktuellen Sachstand der diversen Hilfsprogramme erstellt, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Alle weiteren Informationen zu den Zuschusshilfen sind weiterhin auf der Antragsplattform der Überbrückungshilfe und auf den hier verlinkten BMWi-Seiten zu finden.
Nach insgesamt neun Monaten Lockdown erholt sich das Gastgewerbe nur langsam von den verheerenden Folgen der Pandemie. Denn auch wenn Hotels und Restaurants in Ferienregionen von einer guten Nachfrage berichten und hier die Zuversicht wächst, beklagen die Stadt- und Tagungshotels, die Eventcaterer sowie Clubs und Diskotheken weiterhin erhebliche Umsatzausfälle.