Der neue Vorstand des Regionalverbandes zeigt Flagge. Mit der Eröffnung eines regionalen Büros für die Mitglieder des DEHOGA im Regionalverband Ostvorpommern positioniert sich der Verband in der Region neu.
„Durchstarten in MV sagt Danke!“: Die Hauptakteure der Fachkräfteinitiative bedanken sich mit einer besonderen Aktion bei denjenigen, die sich für einen erfolgreichen Start junger Menschen ins Berufsleben in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Im Haus der Kultur und Bildung ist am 4. Juli 2017 während einer Festveranstaltung der IHK Neubrandenburg zum Top-Ausbildungsbetrieb Carsten Willenbockel (General Manager Resort – Hotel Kaiserbad GmbH & Co. KG/Steigenberger Grandhotel and Spa Seebad Heringsdorf) geehrt worden.
Am 7. Juli standen Neuwahlen im Regionalverband Ostvorpommern an. Die anwesenden Mitglieder zogen anlässlich der Mitgliederversammlung Bilanz der bisherigen regionalen Verbandsarbeit und wählten einen neuen Vorstand. Ziel des neuen Vorstandes ist es, verstärkt als Interessenvertretung des Gastgewerbes aufzutreten. Es gilt das Image der Branche und der Berufe spürbar und deutlich zu verbessern.
Seit langem ist das Unternehmen „Fisch Domke“ bekannt als ein Fischgroß- und Einzelhandel, der sich vor allem auf den Vertrieb von Fischwaren aller Art im Groß- und Einzelhandel spezialisiert hat.
Ein Vierteljahrhundert Sonnenschein auf Usedom - Bei der Jubiläumsgala wurden der Erfolg und die Höhepunkte der SEETELHOTELS Usedom zelebriert. Feierlich wird der Sommer eingeläutet - dieses Jahr werden die SEETELHOTELS auf der Sonneninsel Usedom 25 Jahre alt. Ein Grund, die letzten erfolgreichen Jahrzehnte Revue passieren zu lassen. Die Familie Seelige-Steinhoff lud über 100 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Tourismus sowie Kooperationspartner zum exklusiven Gala Event am 20.05.2017 in das SEETELHOTEL Romantik Hotel Esplanade ein, um mit ihnen den Geburtstag der SEETELHOTELS zu feiern.
Seit vielen Jahren gehört sie zu den Kernforderungen des DEHOGA: die Senkung der Mehrwertsteuer für Leistungen im Gastgewerbe. Nach der bis zum 31.12.2022 befristeten Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie kämpfen wir jetzt um eine dauerhafte Entfristung der Absenkung und die Ausweitung der Reduzierung auf Getränke.
Vor dem nächsten Bund-Länder-Treffen fordert der DEHOGA Bundesverband ein Ende der massiven Corona-Beschränkungen für das Gastgewerbe. „Unternehmer wie Mitarbeiter benötigen dringend verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Lockerungen müssen jetzt kommen.“ Von zentraler Bedeutung sei zudem die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung über den 31. Dezember 2022 hinaus. „Sieben Prozent Mehrwertsteuer wären für die von der Pandemie besonders gebeutelte Branche nicht nur ein Mut machendes Signal, das Zukunftsperspektiven schafft, sondern eine dringend benötigte Maßnahme zur Stärkung der Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit“, erklärt Zöllick und erinnert Bundeskanzler Olaf Scholz an sein Wahlversprechen.
(Rostock, 03. Februar 2022) Erneut belegt eine aktuelle deutschlandweite Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), dass die Branche massiv von der aktuellen Situation betroffen ist. An der Umfrage haben sich knapp ein Fünftel aller Mitglieder des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern beteiligt, die Hälfte dieser 223 Unternehmen sieht sich aktuell in der Existenz gefährdet.
Mit großer Erleichterung haben wir soeben die Nachricht über die Medien und soeben über die BDA erhalten, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden.
Noch immer sind viele Betriebe massiv von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Das Bundesministerium für Finanzen ermöglicht auf Antrag vereinfachte Steuerstundungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen. Anträge auf Steuerstundungen und Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen sind unter Darlegung der Verhältnisse bis zum 31. März 2022 zu stellen.