Zum wiederholten Male stellte sich das Strandhotel Ostseeblick der umfassenden DEHOGA Begutachtung und bestand die anstehende Reifeprüfung mit Bravour: Auch die nächsten drei Jahre dürfen die Gastgeber Sibylle und Uwe Wehrmann mit dem Ostseeblick als 4 Sterne klassifiziertes Haus auf dem Markt auftreten.
Direkt an der Strandpromenade im Kaiserbad Heringsdorf liegt das Aurelia Hotel St. Hubertus mit seiner typischen Mischung aus Kaiserzeit-Flair und modernem Urlaubsgenuss: Einerseits schwelgt man in Bäderarchitektur mit glitzernden Kronleuchtern, Spiegeln, Säulen und Stuck, andererseits führen freier Internetzugang und WLAN, Fahrradverleih und Wellnessanwendungen in die Moderne zurück.
Das Meeressterne Hotel Forsthaus Damerow in Koserow wurde vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) erneut als Vier-Sterne-Hotel klassifiziert. Nicht nur die einmalige Umgebung des Forsthauses sowie die liebevolle Einrichtung überzeugten, sondern auch das Team und das umfangreiche Service-Angebot des Hotels an der schmalsten Stelle der Insel Usedom.
Es ist ein jährliches Highlight, wenn sich einmal im Jahr die Verbandsspitzen von DEHOGA, TVIU und HIU der Insel Usedom auf Vorstandsebene treffen. Seit 3 Jahren wird dies bereits praktiziert. Dieses Jahr kamen als Gäste unter anderem die Bürgermeister Lars Petersen (Kaiserbäder) und René König (Koserow) und der neue Landrat Michael Sack sowie der neue UTG-Chef Michael Steuer dazu.
Dort wo sich die Straßen kreuzen und von Bannemin weiter nach Karlshagen führen, steht seit nun mehr 40 Jahren die „Seeklause“. Eine kulinarische Begegnungsstätte befindet sich laut Überlieferung an dieser Stelle jedoch bereits seit dem Jahr 1840. Zu dieser Zeit diente der Platz offenbar als Postkutschenstation. 1906 entstand daraus das Jagers Gasthaus, das nach einem Umbau im Jahr 1930 den neuen Namen „Gasthof zum Pommerschen Greif“ erhielt. Hier traf sich der ganze Ort und es wurden ausgiebige Orts- und Familienfeste gefeiert. Das letzte Schützenfest wurde mit Angeboten wie Schießbuden, Glücksrad und weiteren Attraktionen im Jahr 1939 ausgerichtet. Es folgt der nächste Umbau. Von nun an bot das Gasthaus Fremdenzimmer mit und ohne Pension an. Auch in den Jahren nach dem Krieg diente der Saal als Kulturhaus wieder der Begegnung der Menschen, insbesondere der Trassenheider.
Der DEHOGA MV und der Golfverband MV sind sich einig, dass die Querschnittsbranche Tourismus für das Bundesland Leitökonomie, tragende Säule und wirtschaftliches Rückgrat zugleich ist. Der Branche mit all ihren Facetten kommt ein enormer Stellenwert zu. Um dieser Bedeutung zukünftig noch stärker gerecht zu werden, vereinbaren beide Verbände eine Intensivierung der Zusammenarbeit.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der vergangenen Woche mit der Thematik der Förderung der kleinen Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum beschäftigt. Die Unterstützung dieses Branchensegmentes soll mittels Förderung über das Programm ELER erfolgen. Dabei wird eine bestehende Förderrichtlinie genutzt und explizit nun auch für Gastronomiebetriebe außerhalb der Hauptorte beworben.
Wegen der außerordentlichen Betroffenheit des Gastgewerbes im Zuge der Corona-Krise und aufgrund unserer besonderen Situation als Bundesland mit der höchsten Tourismusintensität Deutschlands sowie der absolut prägenden Saisonalität besteht für die Unternehmen des Gastgewerbes in der ausklingenden Corona-Pandemie und nach der Krise ein besonderer Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsbedarf, um zur ursprünglich stabilen wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Branchenbetriebe zurückzukehren.
Mit großem Unverständnis reagieren wir auf das am heutigen Dienstag ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg sowie der Stadt Freiburg im Breisgau. Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der DEHOGA Bundesverband hatte gemeinsam mit dem Hotelverband Unternehmer aus den besagten Städten beim Gang an das Bundesverfassungsgericht begleitet und die Klagen unterstützt.
Nach aktueller Gesetzeslage läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen zum Jahresende aus. Seit Monaten setzt sich der DEHOGA unermüdlich für die dauerhafte Geltung der 7 Prozent auf Speisen mit Einbezug der Getränke ein. Auch wenn noch keine finale Entscheidung getroffen ist, so möchten wir über erfreuliche Entwicklungen informieren. Es kommt Bewegung in dieses so zentrale Branchenanliegen. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat steht das Thema auf der Tagesordnung.