Das Strandhotel „Seerose“ in Kölpinsee auf der Insel Usedom wurde erneut als einziges Hotel auf der Insel Usedom mit dem Qualitätssiegel „Q“ der Stufe 2 durch die Initiative ServiceQualität Deutschland ausgezeichnet. Damit konnte das 4-Sterne-Superior Hotel seine Zertifizierung für herausragenden Service und nachhaltige Qualität aus dem Jahr 2015 verteidigen und zählt nun zu einem der vier „Q Stufe II“ Hotels in Mecklenburg-Vorpommern.
Von der einstigen Ruine aus DDR-Zeiten zum Vier-Sterne-Haus in erster Reihe: Als Christine und Peter Lippmann im Jahr 1991 das ehemalige „Baltische Haus“ in Zinnowitz erwarben, war ihre Tochter Anna-Maria Lippmann noch gar nicht geboren. Zwei Jahre später - im Jahr 1993 - öffneten sie mit dem Hotel „Asgard eine der größten Unterkünfte des Inselnordens. Heute, knapp 25 Jahre später, ist Anna-Maria 26 Jahre alt und Teil der Geschäftsführung. Einen Grund zur Freude hatte die Hotelmanagerin in dieser Woche, als ihr DEHOGA-Regionalvorsitzender Krister Hennige mit Ronald Metzig von der Geschäftsstelle des Verbandes Blumen und drei schwere Messing-Plaketten überreichten. Auf diesen steht, dass die drei zum Hotel gehörenden Häuser ihre Klassifizierung verteidigt haben.
Seit Jahren spürt die Gastgewerbe – so auch in Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz – den demografischen Wandel und eine damit einhergehende Verschärfung in der Situation unbesetzter Lehrstellen.
Ende Januar und Anfang Februar fanden die diesjährigen Regionalen Jugendmeisterschaften in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen Küche, Restaurant- und Hotelfach im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern im Inselhotel VINETA in Zempin statt. Diesem regionalen Berufswettbewerb, traditionell gemeinschaftlich organisiert von der IHK und den DEHOGA Regionalverbänden, stellten sich motivierte, engagierte und leitungsbereite jungen Auszubildende aller Lehrjahre.
Die Landesregierung MV will Unternehmen bei ausstehenden Corona-Hilfszahlungen des Bundes finanziell unterstützen. Wird ein Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt und fließt nicht zeitnah ein Abschlag, sollen Unternehmen ein Darlehen erhalten können.
Die gegenwärtige Situation ist für das Gastgewerbe in unserem Land mit Verlaub wieder einmal besch… und so nicht länger hinnehmbar. Seit Wochen wirkt die 2G-Plus-Regel in Mecklenburg-Vorpommern in unseren Betrieben wie ein Lockdown durch die Hintertür. Es hagelt Stornos und Absagen. Erneut fällt damit das so wichtige Vorweihnachtsgeschäft für Hotellerie und Gastronomie, für Clubs und Diskotheken, für Cafés, Bars und Kneipen aus. Ein Deja Vu, ein Desaster, die absolute Vollkatastrophe.
Aufgrund von Nachfragen weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld von 70 Prozent ab dem vierten Monat der Kurzarbeit (bzw. 77 Prozent bei einem Kind im Haushalt) sowie 80 Prozent ab dem siebten Monat der Kurzarbeit (bzw. 87 Prozent bei einem Kind im Haushalt) nicht auf Beschäftigte beschränkt ist, die diese Monate durchgängig erreichen.
Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich. Ob Unwirtschaftlichkeit vorliegt, prüft der Prüfende Dritte (!).
Neue Corona-Maßnahmen führen zu dramatischen Umsatzeinbußen im Gastgewerbe. Verunsicherung, Verzweiflung und Zukunftsängste wachsen. Das Mindeste sind jetzt schnelle und umfassende Hilfen. Betriebe wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit.