Ziel war es, der Politik klar zu machen, wie Hygienestandards unter Berücksichtigung der aktuellen Situation noch effizienter gestaltet werden können. Hierzu wurden die Maßnahmen am Beispiel der Seetelhotels mit dem Dr. Schnell-Gütesiegel seitens des Kollegen Rolf Seelige-Steinhoff vorgestellt. Dieser vorgestellte Maßnahmenkatalog, entstanden aus dem Expertenrat des DEHOGA M-V und des Hotelverbandes Insel Usedom, zeigt uns allen, dass wir für die Wiederaufnahme des Betriebes gerüstet sind. Die Vorstellung der praktischen Umsetzung beim Service am Gast und auf den Zimmern schloss sich den Ausführungen und Vorstellung zum Hygienegütesiegel Dr. Schnell an.
Die Insel Usedom hat eine Vielzahl von Hotels, die seit Jahren einen leidenschaftlichen Job machen und mit Ihren Mitarbeitern voll Begeisterung und Leidenschaft dabei sind. Auch wenn dieses Jahr von der wohl größten Krise des Jahrhunderts für die Hotellerie gesprochen werden kann, seit 20 Jahren steht das Usedom-Palace Hotel im Ostseebad Zinnowitz für einen gelungenen Mix aus Tradition, internationalem Ambiente und regionaler Identität.
Bürokratieentlastungsgesetz III kommt in Gang Usedomer setzten nicht nur landesweite Initiative mit Erfolg in Gang - es hat auch bundesweiten Folgen - Usedom ist Mit-Initiator einer deutschlandweiten Digitaloffensive in der Hotelbranche
Die SEETELHOTELS Usedom stehen für hervorragende Qualität und erstklassigen Service. Der DEHOGA MV zeigt, dass sich diese Standards auszahlen und verleiht der Hotelgruppe erneut erstklassige Auszeichnungen in der Hotelklassifizierung.
Die Kleine Strandburg in Zinnowitz konnte ihre 4-Sterne-Klassifizierung der DEHOGA erfolgreich verteidigen. Das von Marianne Queisner geführte Haus an der Strandpromenade darf die Kategorisierung weitere drei Jahre führen.
Krister Hennige, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostvorpommern der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V., überreichte Inhaberin Marianne Queisner am 16.07.2019 in Zinnowitz die offizielle Urkunde zur Rezertifizierung als 4-Sterne-Haus.
Der DEHOGA MV und der Golfverband MV sind sich einig, dass die Querschnittsbranche Tourismus für das Bundesland Leitökonomie, tragende Säule und wirtschaftliches Rückgrat zugleich ist. Der Branche mit all ihren Facetten kommt ein enormer Stellenwert zu. Um dieser Bedeutung zukünftig noch stärker gerecht zu werden, vereinbaren beide Verbände eine Intensivierung der Zusammenarbeit.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der vergangenen Woche mit der Thematik der Förderung der kleinen Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum beschäftigt. Die Unterstützung dieses Branchensegmentes soll mittels Förderung über das Programm ELER erfolgen. Dabei wird eine bestehende Förderrichtlinie genutzt und explizit nun auch für Gastronomiebetriebe außerhalb der Hauptorte beworben.
Wegen der außerordentlichen Betroffenheit des Gastgewerbes im Zuge der Corona-Krise und aufgrund unserer besonderen Situation als Bundesland mit der höchsten Tourismusintensität Deutschlands sowie der absolut prägenden Saisonalität besteht für die Unternehmen des Gastgewerbes in der ausklingenden Corona-Pandemie und nach der Krise ein besonderer Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsbedarf, um zur ursprünglich stabilen wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Branchenbetriebe zurückzukehren.
Mit großem Unverständnis reagieren wir auf das am heutigen Dienstag ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg sowie der Stadt Freiburg im Breisgau. Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der DEHOGA Bundesverband hatte gemeinsam mit dem Hotelverband Unternehmer aus den besagten Städten beim Gang an das Bundesverfassungsgericht begleitet und die Klagen unterstützt.
Nach aktueller Gesetzeslage läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen zum Jahresende aus. Seit Monaten setzt sich der DEHOGA unermüdlich für die dauerhafte Geltung der 7 Prozent auf Speisen mit Einbezug der Getränke ein. Auch wenn noch keine finale Entscheidung getroffen ist, so möchten wir über erfreuliche Entwicklungen informieren. Es kommt Bewegung in dieses so zentrale Branchenanliegen. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat steht das Thema auf der Tagesordnung.