Ziel war es, der Politik klar zu machen, wie Hygienestandards unter Berücksichtigung der aktuellen Situation noch effizienter gestaltet werden können. Hierzu wurden die Maßnahmen am Beispiel der Seetelhotels mit dem Dr. Schnell-Gütesiegel seitens des Kollegen Rolf Seelige-Steinhoff vorgestellt. Dieser vorgestellte Maßnahmenkatalog, entstanden aus dem Expertenrat des DEHOGA M-V und des Hotelverbandes Insel Usedom, zeigt uns allen, dass wir für die Wiederaufnahme des Betriebes gerüstet sind. Die Vorstellung der praktischen Umsetzung beim Service am Gast und auf den Zimmern schloss sich den Ausführungen und Vorstellung zum Hygienegütesiegel Dr. Schnell an.
Die Insel Usedom hat eine Vielzahl von Hotels, die seit Jahren einen leidenschaftlichen Job machen und mit Ihren Mitarbeitern voll Begeisterung und Leidenschaft dabei sind. Auch wenn dieses Jahr von der wohl größten Krise des Jahrhunderts für die Hotellerie gesprochen werden kann, seit 20 Jahren steht das Usedom-Palace Hotel im Ostseebad Zinnowitz für einen gelungenen Mix aus Tradition, internationalem Ambiente und regionaler Identität.
Bürokratieentlastungsgesetz III kommt in Gang Usedomer setzten nicht nur landesweite Initiative mit Erfolg in Gang - es hat auch bundesweiten Folgen - Usedom ist Mit-Initiator einer deutschlandweiten Digitaloffensive in der Hotelbranche
Die SEETELHOTELS Usedom stehen für hervorragende Qualität und erstklassigen Service. Der DEHOGA MV zeigt, dass sich diese Standards auszahlen und verleiht der Hotelgruppe erneut erstklassige Auszeichnungen in der Hotelklassifizierung.
Die Kleine Strandburg in Zinnowitz konnte ihre 4-Sterne-Klassifizierung der DEHOGA erfolgreich verteidigen. Das von Marianne Queisner geführte Haus an der Strandpromenade darf die Kategorisierung weitere drei Jahre führen.
Krister Hennige, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostvorpommern der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V., überreichte Inhaberin Marianne Queisner am 16.07.2019 in Zinnowitz die offizielle Urkunde zur Rezertifizierung als 4-Sterne-Haus.
Die Landesregierung MV will Unternehmen bei ausstehenden Corona-Hilfszahlungen des Bundes finanziell unterstützen. Wird ein Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt und fließt nicht zeitnah ein Abschlag, sollen Unternehmen ein Darlehen erhalten können.
Die gegenwärtige Situation ist für das Gastgewerbe in unserem Land mit Verlaub wieder einmal besch… und so nicht länger hinnehmbar. Seit Wochen wirkt die 2G-Plus-Regel in Mecklenburg-Vorpommern in unseren Betrieben wie ein Lockdown durch die Hintertür. Es hagelt Stornos und Absagen. Erneut fällt damit das so wichtige Vorweihnachtsgeschäft für Hotellerie und Gastronomie, für Clubs und Diskotheken, für Cafés, Bars und Kneipen aus. Ein Deja Vu, ein Desaster, die absolute Vollkatastrophe.
Aufgrund von Nachfragen weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld von 70 Prozent ab dem vierten Monat der Kurzarbeit (bzw. 77 Prozent bei einem Kind im Haushalt) sowie 80 Prozent ab dem siebten Monat der Kurzarbeit (bzw. 87 Prozent bei einem Kind im Haushalt) nicht auf Beschäftigte beschränkt ist, die diese Monate durchgängig erreichen.
Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich. Ob Unwirtschaftlichkeit vorliegt, prüft der Prüfende Dritte (!).
Neue Corona-Maßnahmen führen zu dramatischen Umsatzeinbußen im Gastgewerbe. Verunsicherung, Verzweiflung und Zukunftsängste wachsen. Das Mindeste sind jetzt schnelle und umfassende Hilfen. Betriebe wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit.