Ziel war es, der Politik klar zu machen, wie Hygienestandards unter Berücksichtigung der aktuellen Situation noch effizienter gestaltet werden können. Hierzu wurden die Maßnahmen am Beispiel der Seetelhotels mit dem Dr. Schnell-Gütesiegel seitens des Kollegen Rolf Seelige-Steinhoff vorgestellt. Dieser vorgestellte Maßnahmenkatalog, entstanden aus dem Expertenrat des DEHOGA M-V und des Hotelverbandes Insel Usedom, zeigt uns allen, dass wir für die Wiederaufnahme des Betriebes gerüstet sind. Die Vorstellung der praktischen Umsetzung beim Service am Gast und auf den Zimmern schloss sich den Ausführungen und Vorstellung zum Hygienegütesiegel Dr. Schnell an.
Die Insel Usedom hat eine Vielzahl von Hotels, die seit Jahren einen leidenschaftlichen Job machen und mit Ihren Mitarbeitern voll Begeisterung und Leidenschaft dabei sind. Auch wenn dieses Jahr von der wohl größten Krise des Jahrhunderts für die Hotellerie gesprochen werden kann, seit 20 Jahren steht das Usedom-Palace Hotel im Ostseebad Zinnowitz für einen gelungenen Mix aus Tradition, internationalem Ambiente und regionaler Identität.
Bürokratieentlastungsgesetz III kommt in Gang Usedomer setzten nicht nur landesweite Initiative mit Erfolg in Gang - es hat auch bundesweiten Folgen - Usedom ist Mit-Initiator einer deutschlandweiten Digitaloffensive in der Hotelbranche
Die SEETELHOTELS Usedom stehen für hervorragende Qualität und erstklassigen Service. Der DEHOGA MV zeigt, dass sich diese Standards auszahlen und verleiht der Hotelgruppe erneut erstklassige Auszeichnungen in der Hotelklassifizierung.
Die Kleine Strandburg in Zinnowitz konnte ihre 4-Sterne-Klassifizierung der DEHOGA erfolgreich verteidigen. Das von Marianne Queisner geführte Haus an der Strandpromenade darf die Kategorisierung weitere drei Jahre führen.
Krister Hennige, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostvorpommern der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V., überreichte Inhaberin Marianne Queisner am 16.07.2019 in Zinnowitz die offizielle Urkunde zur Rezertifizierung als 4-Sterne-Haus.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeigt sich erleichtert über die nun genannten Öffnungstermine für Restaurants und Hotels. „Wir begrüßen, dass es endlich konkrete Öffnungsperspektiven für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern gibt“, sagt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.
Von „schockierenden Arbeitsmarktzahlen“ spricht der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) Guido Zöllick. Der Zugang in Arbeitslosigkeit im April stieg im deutschen Gastgewerbe um nie dagewesene 208,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das ist die höchste Steigerung aller Branchen der deutschen Wirtschaft. Auch bei der Kurzarbeit sind die Zahlen in Gastronomie und Hotellerie extrem hoch. So wurde im März und April für mehr als eine Million Beschäftige Kurzarbeit angezeigt. Zöllick: „Das sind katastrophale Zahlen. Für Unternehmer wie Mitarbeiter ist das eine dramatische Ausnahmesituation. Das Gastgewerbe liegt am Boden.“
Um die Corona-Krise zu überstehen, bleibt die Bildung eines Rettungsfonds mit direkten Finanzhilfen für alle Betriebe des Gastgewerbes die wichtigste Forderung der Branche. „Die Lage in Hotellerie und Gastronomie ist katastrophal“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). „Die Branche liegt am Boden. Eine Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes droht. Verzweiflung bei Unternehmern wie Mitarbeitern macht sich breit. Hunderttausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.“ Die bisherigen Liquiditätshilfen und Kredite von Bund und Ländern reichten nicht aus. „Die Betriebe brauchen jetzt schnell und ausreichend Geld, um am Leben zu bleiben sowie dringend eine Öffnungsperspektive.“
Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsporta-len, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den ange-schlossenen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartell-recht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düs-seldorf – im Fall „HRS“ festgestellt.
Online-Bewertungen sind Fluch und Segen zugleich und aus Gastronomie und Hotellerie heute nicht mehr wegzudenken. Gute Bewertungen können den Erfolg eines Unternehmens erheblich steigern. Umgekehrt können negative Bewertungen den Umsatz und die Reputation erheblich beeinträchtigen. Aktives Online-Reputationsmanagement muss heutzutage von jedem Gastgeber betrieben werden. Zu diesem Thema hat der DEHOGA ein neues Merkblatt erarbeitet.